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Keine selbständige Erwerbstätigkeit bei langjährigen Verlusten

Autorenbild: Michal SosneckiMichal Sosnecki

Die Tätigkeit eines Weinimportunternehmens, welches seit acht aufeinanderfolgenden Jahren erhebliche Verluste erzielt, stellt mangels Gewinnstrebigkeit keine selbständige Erwerbstätigkeit dar.



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