Keine Selbstanzeige bei eröffnetem Betrugsverfahren
- Michal Sosnecki
- 19. März 2018
- 1 Min. Lesezeit
Wenn bereits ein Betrugsverfahren eröffnet ist, ist eine straflose Selbstanzeige nicht mehr möglich, weil die Steuerbehörde in diesem Fall bereits «Kenntnis von der Steuerhinterziehung hat» bzw. diesbezüglich in naher Zukunft umfassend informiert werden wird.