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Keine Steuerabzüge bei missbräuchlichen 2.-Säule-Einzahlungen

Autorenbild: Thanusiya WimalanathanThanusiya Wimalanathan

Grundsatzurteil: Beiträge an die 2. Säule sind nicht abziehbar, wenn eine Steuerumgehung vorliegt. Eine solche liegt vor, wenn die einbezahlten Mittel kurze Zeit später - bei kaum verbessertem Versicherungsschutz - der Vorsorgeeinrichtung wieder entnommen werden.



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