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Keine Steuerabzüge für Arbeitsmittel bei Behinderten

  • Autorenbild: Michal Sosnecki
    Michal Sosnecki
  • 2. Feb. 2017
  • 1 Min. Lesezeit

Die Kosten für Mobiltelefon, Computer, Drucker und Zeitschriften können auch von behinderten Personen steuerlich nicht abgezogen werden.



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