Die Kosten für die komplette Renovation des Badezimmers, die Sanierung sämtlicher Elektroinstallationen und der Heizungsanlage sowie der Installation einer Satellitenanlage und einer komplett neuen Küche gelten nicht als Unterhaltskosten und können daher nicht abgezogen werden.
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Alle ansehenAusschluss des Rentenaufschubs bei Altersrenten, die Invalidenrenten ablösen, ist gesetzes- und verfassungswidrig (E. 3.3–3.5).
Zwischenverdienst gemäss AVIG basiert auf arbeitsvertraglichem Lohnanspruch, nicht auf ausbezahltem Betrag (E. 7).
Liquidationsgewinn aus Neubewertung von Anlagevermögen ist gesondert steuerbar, bei Aufgabe der Erwerbstätigkeit (E. 5.4.1–5.4.3).
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