Steuerbefreiung: Der Schweizerische Verband für Pferdesport (SVPS) hat keinen Anspruch auf Steuerbefreiung, da dieser Verband überwiegend einem Erwerbs- bzw. Selbsthilfezweck dient. Dieser ergibt sich bereits aus Art. 2.2 der Statuten, wonach der SVPS gesamtschweizerisch die Interessen seiner Mitglieder unterstützt und koordiniert, sowie aus dem Leitsatz des Leitbildes vom 29. März 2008, wonach sich der Verband SVPS als effizienter und zukunftsorientierter Verband dem Kulturgut Pferd und seinen Mitgliedern verpflichtet.
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Alle ansehenAusschluss des Rentenaufschubs bei Altersrenten, die Invalidenrenten ablösen, ist gesetzes- und verfassungswidrig (E. 3.3–3.5).
Zwischenverdienst gemäss AVIG basiert auf arbeitsvertraglichem Lohnanspruch, nicht auf ausbezahltem Betrag (E. 7).
Liquidationsgewinn aus Neubewertung von Anlagevermögen ist gesondert steuerbar, bei Aufgabe der Erwerbstätigkeit (E. 5.4.1–5.4.3).
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