Keine Steuerbefreiung für gewinnorientierte Elektrizitätswerke
- Thanusiya Wimalanathan
- 22. Nov. 2004
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Eine Steuerbefreiung wegen Verfolgung öffentlicher Zwecke für ein Elektrizitätswerk scheidet aus, wenn der Endzweck des Unternehmens in erster Linie in der Gewinnerzielung liegt, was bei Privatisierungen typischerweise der Fall ist.