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AutorenbildMichal Sosnecki

Keine Steuerbefreiung für Pferdeschutz-Stiftung

Steuerbefreiung: Eine Stiftung, welche die Aufnahme von alten und kranken Pferde bezweckt, erfüllt die Voraussetzungen für eine Steuerbefreiung wegen Gemeinnützigkeit nicht. Der Stiftungszweck liegt nicht im Allgemeininteresse, sondern dient in erster Linie den Pferdebesitzern. Das Tierschutzgesetz schützt nicht das Leben der Tiere, sondern nur die grausame und unbegründete Tötung bzw. das Wohlergehen der Tiere.



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