Keine Steuerbefreiung für Risikoversicherung
- Thanusiya Wimalanathan
- 20. Apr. 2010
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Werden im Invaliditätsfall Leistungen aus einer Risikoversicherung erbracht, so ist die Befreiungsnorm (Art. 24 Bst. b DBG) für eine gleichzeitig abgeschlossene, rückkaufsfähige gemischte Versicherung (Tod innerhalb einer bestimmten Frist oder Erlebensfall zu einem bestimmten Zeitpunkt) nicht auch auf diese Risikoversicherung anwendbar.