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Keine Steuerbefreiung für Risikoversicherung

  • Autorenbild: Thanusiya Wimalanathan
    Thanusiya Wimalanathan
  • 20. Apr. 2010
  • 1 Min. Lesezeit

Werden im Invaliditätsfall Leistungen aus einer Risikoversicherung erbracht, so ist die Befreiungsnorm (Art. 24 Bst. b DBG) für eine gleichzeitig abgeschlossene, rückkaufsfähige gemischte Versicherung (Tod innerhalb einer bestimmten Frist oder Erlebensfall zu einem bestimmten Zeitpunkt) nicht auch auf diese Risikoversicherung anwendbar.



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