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Keine Steuerfestlegung ohne Zuständigkeit

  • Autorenbild: Thanusiya Wimalanathan
    Thanusiya Wimalanathan
  • 10. Apr. 2012
  • 1 Min. Lesezeit

Es ist nicht möglich, dass die Veranlagungsbehörde einen anderen Kanton als zuständig bezeichnet und zugleich - trotz offensichtlich fehlender Zuständigkeit - die Steuerfaktoren festlegen würde.



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