Keine Steuerfestlegung ohne Zuständigkeit
- Thanusiya Wimalanathan
- 10. Apr. 2012
- 1 Min. Lesezeit
Es ist nicht möglich, dass die Veranlagungsbehörde einen anderen Kanton als zuständig bezeichnet und zugleich - trotz offensichtlich fehlender Zuständigkeit - die Steuerfaktoren festlegen würde.