Keine Steuerneutralität bei Liegenschaftseinbringung
- Michal Sosnecki
- 4. März 2020
- 1 Min. Lesezeit
Bringt ein selbständig erwerbender Liegenschaftenhändler drei Liegenschaften seiner Einzelunternehmung in seine Aktiengesellschaft ein, liegt keine steuerneutrale Umstrukturierung vor, da die drei übertragenen Liegenschaften nicht als Betrieb oder Teilbetrieb qualifizieren.