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Keine Steuerneutralität bei Liegenschaftseinbringung

  • Autorenbild: Michal Sosnecki
    Michal Sosnecki
  • 4. März 2020
  • 1 Min. Lesezeit

Bringt ein selbständig erwerbender Liegenschaftenhändler drei Liegenschaften seiner Einzelunternehmung in seine Aktiengesellschaft ein, liegt keine steuerneutrale Umstrukturierung vor, da die drei übertragenen Liegenschaften nicht als Betrieb oder Teilbetrieb qualifizieren.



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