Keine Steuerneutralität bei Liegenschaftseinbringung
4. März 2020
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Bringt ein selbständig erwerbender Liegenschaftenhändler drei Liegenschaften seiner Einzelunternehmung in seine Aktiengesellschaft ein, liegt keine steuerneutrale Umstrukturierung vor, da die drei übertragenen Liegenschaften nicht als Betrieb oder Teilbetrieb qualifizieren.