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Keine subsidiäre Verfassungsbeschwerde ohne konkreten Antrag

Autorenbild: Thanusiya WimalanathanThanusiya Wimalanathan

Auf eine subsidiäre Verfassungsbeschwerde gegen einen abweisenden Erlassentscheid tritt das Bundesgericht nicht ein, wenn der Beschwerdeführer keinen Antrag stellt und nicht darlegt, inwiefern der angefochtene Entscheid Recht verletzen soll, sondern sich mit einer allgemeinen Schilderung seiner schlechten finanziellen Situation begnügt


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