Auf eine subsidiäre Verfassungsbeschwerde gegen einen abweisenden Erlassentscheid tritt das Bundesgericht nicht ein, wenn der Beschwerdeführer keinen Antrag stellt und nicht darlegt, inwiefern der angefochtene Entscheid Recht verletzen soll, sondern sich mit einer allgemeinen Schilderung seiner schlechten finanziellen Situation begnügt
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Aktuelle Beiträge
Alle ansehenAusschluss des Rentenaufschubs bei Altersrenten, die Invalidenrenten ablösen, ist gesetzes- und verfassungswidrig (E. 3.3–3.5).
Zwischenverdienst gemäss AVIG basiert auf arbeitsvertraglichem Lohnanspruch, nicht auf ausbezahltem Betrag (E. 7).
Liquidationsgewinn aus Neubewertung von Anlagevermögen ist gesondert steuerbar, bei Aufgabe der Erwerbstätigkeit (E. 5.4.1–5.4.3).
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