Wer eine Liegenschaft in den Jahren 2004 und 2005 unmittelbar nach dem Kauf komplett saniert, kann die Kosten wegen der Dumont-Praxis nicht als Unterhaltskosten abziehen. Die reine Behauptung, die Liegenschaft sei nicht sanierungsbedürftig gewesen, hilft nicht.
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Alle ansehenAusschluss des Rentenaufschubs bei Altersrenten, die Invalidenrenten ablösen, ist gesetzes- und verfassungswidrig (E. 3.3–3.5).
Zwischenverdienst gemäss AVIG basiert auf arbeitsvertraglichem Lohnanspruch, nicht auf ausbezahltem Betrag (E. 7).
Liquidationsgewinn aus Neubewertung von Anlagevermögen ist gesondert steuerbar, bei Aufgabe der Erwerbstätigkeit (E. 5.4.1–5.4.3).
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