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Keine Unternutzung bei fünf Personen in einem Neunzimmerhaus

  • Autorenbild: Michal Sosnecki
    Michal Sosnecki
  • 30. Okt. 2015
  • 1 Min. Lesezeit

Wenn fünf Personen in einem Neunzimmerhaus wohnen, liegt keine Unternutzung vor.



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