Steuererlass: Ein Entscheid, mit dem die Streitsache vom Steuergericht an die Erlassbehörde zurückgewiesen wird, kann nicht mit subsidiärer Verfassungsbeschwerde beim Bundesgericht angefochten werden, denn den Beschwerdeführern steht die Möglichkeit offen, den neuen Entscheid der Erlassbehörde anzufechten.
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Alle ansehenAusschluss des Rentenaufschubs bei Altersrenten, die Invalidenrenten ablösen, ist gesetzes- und verfassungswidrig (E. 3.3–3.5).
Zwischenverdienst gemäss AVIG basiert auf arbeitsvertraglichem Lohnanspruch, nicht auf ausbezahltem Betrag (E. 7).
Liquidationsgewinn aus Neubewertung von Anlagevermögen ist gesondert steuerbar, bei Aufgabe der Erwerbstätigkeit (E. 5.4.1–5.4.3).
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