top of page

Keine Verfassungsbeschwerde bei Rückweisung an Erlassbehörde

Autorenbild: Thanusiya WimalanathanThanusiya Wimalanathan

Steuererlass: Ein Entscheid, mit dem die Streitsache vom Steuergericht an die Erlassbehörde zurückgewiesen wird, kann nicht mit subsidiärer Verfassungsbeschwerde beim Bundesgericht angefochten werden, denn den Beschwerdeführern steht die Möglichkeit offen, den neuen Entscheid der Erlassbehörde anzufechten.



Aktuelle Beiträge

Alle ansehen
bottom of page