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Keine Verfassungsbeschwerde bei Steuererlass allein aufgrund des Willkürverbots

  • Autorenbild: Michal Sosnecki
    Michal Sosnecki
  • 25. Mai 2007
  • 1 Min. Lesezeit

Steuererlass: Gegen Erlassentscheide der Steuerverwaltung ist zur Zeit unmittelbar die subsidiäre Verfassungsbeschwerde zulässig, zumal der Bundesgesetzgeber den Kantonen für die Anpassung ihrer Gerichtsorganisation an die neuen Bestimmungen der Bundesrechtspflege eine zweijährige Übergangsfrist gewährt hat. Das vorliegend angerufene Willkürverbot verschafft indessen für sich allein kein rechtlich geschütztes Interesse, welches zur Verfassungsbeschwerde legitimieren würde.



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