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AutorenbildMichal Sosnecki

Keine Verjährungsunterbrechung durch Aktienbewertungsverfahren

Aktualisiert: 21. Nov.

Die Bewertung von Aktiengesellschaften erfolgt unabhängig von der Veranlagung der Aktionäre. Ein Schriftenwechsel betreffend die Aktienbewertung vermag daher die Veranlagungsverjährung der Aktionäre nicht zu unterbrechen.



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