Keine Verjährungsunterbrechung durch Aktienbewertungsverfahren
- Michal Sosnecki
- 7. Jan. 2019
- 1 Min. Lesezeit
Aktualisiert: 21. Nov. 2024
Die Bewertung von Aktiengesellschaften erfolgt unabhängig von der Veranlagung der Aktionäre. Ein Schriftenwechsel betreffend die Aktienbewertung vermag daher die Veranlagungsverjährung der Aktionäre nicht zu unterbrechen.