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Keine Verjährungsunterbrechung durch Aktienbewertungsverfahren

  • Autorenbild: Michal Sosnecki
    Michal Sosnecki
  • 7. Jan. 2019
  • 1 Min. Lesezeit

Aktualisiert: 21. Nov. 2024

Die Bewertung von Aktiengesellschaften erfolgt unabhängig von der Veranlagung der Aktionäre. Ein Schriftenwechsel betreffend die Aktienbewertung vermag daher die Veranlagungsverjährung der Aktionäre nicht zu unterbrechen.



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