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Keine Verjährungsunterbrechung durch unklare Steuerforderung

  • Autorenbild: Michal Sosnecki
    Michal Sosnecki
  • 5. Aug. 2020
  • 1 Min. Lesezeit

Die Deklaration von mutmasslichen Steuerforderungen für Vorjahre im Schuldenverzeichnis mit dem Hinweis «sistiert infolge erfahren» ist keine ausdrückliche Schuldanerkennung und vermag die Verjährung nicht zu unterbrechen.



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