Keine Verjährungsunterbrechung durch unklare Steuerforderung
- Michal Sosnecki
- 5. Aug. 2020
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Die Deklaration von mutmasslichen Steuerforderungen für Vorjahre im Schuldenverzeichnis mit dem Hinweis «sistiert infolge erfahren» ist keine ausdrückliche Schuldanerkennung und vermag die Verjährung nicht zu unterbrechen.