top of page

Keine Verjährungsunterbrechung durch unklare Steuerforderung

  • 4. Aug. 2020
  • 1 Min. Lesezeit

Die Deklaration von mutmasslichen Steuerforderungen für Vorjahre im Schuldenverzeichnis mit dem Hinweis «sistiert infolge erfahren» ist keine ausdrückliche Schuldanerkennung und vermag die Verjährung nicht zu unterbrechen.



Aktuelle Beiträge

Alle ansehen
bottom of page