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Keine Verletzung des Rechtsgleichheitsgebots bei differenzierter Grundstückgewinnbesteuerung

Autorenbild: Michal SosneckiMichal Sosnecki

Grundstückgewinnsteuer: Resultiert aus einer Gesetzesänderung eine andere Besteuerung unter altem Recht bzw. unter neuem Recht, so verletzt dies nicht das Rechtsgleichheitsgebot. Unter gleichberechtigten Erben kann dies zu differenzierten Steuerabrechnungen führen, soweit diese zu verschiedenen Zeitpunkten vorgenommen werden.



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