Grundstückgewinnsteuer: Resultiert aus einer Gesetzesänderung eine andere Besteuerung unter altem Recht bzw. unter neuem Recht, so verletzt dies nicht das Rechtsgleichheitsgebot. Unter gleichberechtigten Erben kann dies zu differenzierten Steuerabrechnungen führen, soweit diese zu verschiedenen Zeitpunkten vorgenommen werden.
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Aktuelle Beiträge
Alle ansehenAusschluss des Rentenaufschubs bei Altersrenten, die Invalidenrenten ablösen, ist gesetzes- und verfassungswidrig (E. 3.3–3.5).
Zwischenverdienst gemäss AVIG basiert auf arbeitsvertraglichem Lohnanspruch, nicht auf ausbezahltem Betrag (E. 7).
Liquidationsgewinn aus Neubewertung von Anlagevermögen ist gesondert steuerbar, bei Aufgabe der Erwerbstätigkeit (E. 5.4.1–5.4.3).
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