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Keine Verlustübernahme bei fehlender Kontinuität

  • 24. Nov. 2012
  • 1 Min. Lesezeit

Werden bei einer Fusion praktisch ausschliesslich Barmittel auf die übernehmende Gesellschaft übertragen und werden diese Barmittel unverzüglich zum Erwerb anderer Vermögensanlagen eingesetzt, so kann nicht von einer wirtschaftlichen Kontinuität der fusionsweise übernommenen Gesellschaft gesprochen werden. Eine Übernahme der Verlustvorträge ist deshalb ausgeschlossen.



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