Grundstückgewinnsteuer: Der Kanton Zürich war vor der am 1. Januar 2019 in Kraft getretenen Gesetzesänderung nicht verpflichtet, innerkantonale operative Verluste mit Grundstückgewinnen zu verrechnen. Dies gilt auch, wenn im Kanton Zürich infolge Liegenschaftsverkauf in der Folgeperiode kein Spezialsteuerdomizil mehr besteht und die Verluste nicht vorgetragen werden können.
top of page
Aktuelle Beiträge
Alle ansehenAusschluss des Rentenaufschubs bei Altersrenten, die Invalidenrenten ablösen, ist gesetzes- und verfassungswidrig (E. 3.3–3.5).
Zwischenverdienst gemäss AVIG basiert auf arbeitsvertraglichem Lohnanspruch, nicht auf ausbezahltem Betrag (E. 7).
Liquidationsgewinn aus Neubewertung von Anlagevermögen ist gesondert steuerbar, bei Aufgabe der Erwerbstätigkeit (E. 5.4.1–5.4.3).
bottom of page