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Keine Vermögensverwaltungskosten für Willensvollstrecker

  • Autorenbild: Michal Sosnecki
    Michal Sosnecki
  • 17. Nov. 2016
  • 1 Min. Lesezeit

Die Honorarkosten für den Willensvollstrecker oder den amtlichen Erbenvertreter stellen keine Vermögensverwaltungskosten dar.



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