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Keine Verrechnungssteuer-Rückerstattung bei Dividenden-Verschweigen

  • Autorenbild: Michal Sosnecki
    Michal Sosnecki
  • 5. Okt. 2018
  • 1 Min. Lesezeit

Wer eine Dividende erhält und in der Steuererklärung auf keine Weise darauf aufmerksam macht, hat keinen Anspruch auf Rückerstattung der Verrechnungssteuer, wenn die Steuerbehörde nach einer Abklärung im Veranlagungsverfahren die Dividende aufrechnet.



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