Keine Willkürrüge ohne Rechtsanspruch
- Thanusiya Wimalanathan
- 1. Apr. 2008
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Das Willkürverbot allein schafft kein rechtlich geschütztes Interesse. Zur Willkürrüge ist daher bloss derjenige legitimiert, der sich auf eine gesetzliche Norm berufen kann, die ihm im Bereich seiner betroffenen und angeblich verletzten Interessen einen Rechtsanspruch einräumt. Diese Voraussetzung ist bei Entscheiden der kantonalen Erlassbehörde betreffend die direkte Bundessteuer nicht erfüllt, kommt dem Steuerpflichtigen doch dein Rechtsanspruch auf deren Erlass zu.