Keine Wohnsitzverlegung bei neuer Selbständigkeit
- Thanusiya Wimalanathan
- 8. Juni 2004
- 1 Min. Lesezeit
Steht fest, dass mit der Aufnahme einer selbständigen Erwerbstätigkeit in einem anderen Kanton keine Verlegung des Wohnsitzes verbunden ist, muss einzig das Einkommen aus selbständiger Erwerbstätigkeit ausgeschieden werden.