Wenn der durch den Arbeitgeber ausgerichtete Pauschalbetrag sowohl Spesen als auch Berufskosten entschädigt, hat der Steuerpflichtige keinen Anspruch auf weitere Berufskostenabzüge, wenn er nicht nachweisen kann, dass die effektiven Kosten höher waren. Insbesondere kann er die Pauschale für übrigen Berufskosten nicht geltend machen.
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Aktuelle Beiträge
Alle ansehenAusschluss des Rentenaufschubs bei Altersrenten, die Invalidenrenten ablösen, ist gesetzes- und verfassungswidrig (E. 3.3–3.5).
Zwischenverdienst gemäss AVIG basiert auf arbeitsvertraglichem Lohnanspruch, nicht auf ausbezahltem Betrag (E. 7).
Liquidationsgewinn aus Neubewertung von Anlagevermögen ist gesondert steuerbar, bei Aufgabe der Erwerbstätigkeit (E. 5.4.1–5.4.3).
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