top of page
AutorenbildMichal Sosnecki

Keine zusätzlichen Berufskostenabzüge bei pauschaler Entschädigung

Wenn der durch den Arbeitgeber ausgerichtete Pauschalbetrag sowohl Spesen als auch Berufskosten entschädigt, hat der Steuerpflichtige keinen Anspruch auf weitere Berufskostenabzüge, wenn er nicht nachweisen kann, dass die effektiven Kosten höher waren. Insbesondere kann er die Pauschale für übrigen Berufskosten nicht geltend machen.



Aktuelle Beiträge

Alle ansehen
bottom of page