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Kettengeschäft als wirtschaftliche Handänderung

  • Autorenbild: Thanusiya Wimalanathan
    Thanusiya Wimalanathan
  • 2. Feb. 2010
  • 1 Min. Lesezeit

Eine wirtschaftliche Handänderung ist insbesondere auch beim Vorliegen eines sogenannten Kettengeschäftes gegeben. Dieses liegt vor, wenn ein Grundstück vom Veräusserer über eine oder mehrere Personen, welchen nur eine eigentümerähnliche Stellung zukommt, auf einen neuen zivilrechtlichen Eigentümer übertragen wird. Das am häufigsten anzutreffende Kettengeschäft ist der Kaufvertrag, in dem bereits vertraglich zwischen dem zivilrechtlichen Eigentümer und dem wirtschaftlichen Ersterwerber ein Eintrittsrecht Dritter in den abgeschlossenen, aber noch nicht grundbuchlich vollzogenen Vertrag vereinbart wird.



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