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Kinderabzug nur bei Erfüllung der Voraussetzungen am Steuerjahresende

Autorenbild: Michal SosneckiMichal Sosnecki

Der Kinderabzug kann nur beansprucht werden, wenn das Kind am Ende des Steuerjahres (Stichtag) die Voraussetzungen hierfür erfüllt. Das zürcherische Steuergesetz ist diesbezüglich verfassungskonform.



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