Kinderabzug nur bei Erfüllung der Voraussetzungen am Steuerjahresende
- Michal Sosnecki
- 4. Nov. 2003
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Der Kinderabzug kann nur beansprucht werden, wenn das Kind am Ende des Steuerjahres (Stichtag) die Voraussetzungen hierfür erfüllt. Das zürcherische Steuergesetz ist diesbezüglich verfassungskonform.