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Kinderabzug nur bei Erfüllung der Voraussetzungen am Steuerjahresende

  • Autorenbild: Michal Sosnecki
    Michal Sosnecki
  • 4. Nov. 2003
  • 1 Min. Lesezeit

Der Kinderabzug kann nur beansprucht werden, wenn das Kind am Ende des Steuerjahres (Stichtag) die Voraussetzungen hierfür erfüllt. Das zürcherische Steuergesetz ist diesbezüglich verfassungskonform.



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