Kombinierter Fahrkostenabzug für Fahrrad und ÖV
21. Sept. 2017
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Wer seinen Arbeitswerg mit Fahrrad und ÖV zurücklegt, darf die Kosten für den öffentlichen Verkehr und zusätzlich die Pauschale von CHF 700 für die Benutzung des Fahrrads abziehen.