Kombinierter Fahrkostenabzug für Fahrrad und ÖV
- Michal Sosnecki
- 21. Sept. 2017
- 1 Min. Lesezeit
Wer seinen Arbeitswerg mit Fahrrad und ÖV zurücklegt, darf die Kosten für den öffentlichen Verkehr und zusätzlich die Pauschale von CHF 700 für die Benutzung des Fahrrads abziehen.