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Kombinierter Fahrkostenabzug für Fahrrad und ÖV

Autorenbild: Michal SosneckiMichal Sosnecki

Wer seinen Arbeitswerg mit Fahrrad und ÖV zurücklegt, darf die Kosten für den öffentlichen Verkehr und zusätzlich die Pauschale von CHF 700 für die Benutzung des Fahrrads abziehen.



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