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Kombinierter Fahrkostenabzug für Fahrrad und ÖV

  • Autorenbild: Michal Sosnecki
    Michal Sosnecki
  • 21. Sept. 2017
  • 1 Min. Lesezeit

Wer seinen Arbeitswerg mit Fahrrad und ÖV zurücklegt, darf die Kosten für den öffentlichen Verkehr und zusätzlich die Pauschale von CHF 700 für die Benutzung des Fahrrads abziehen.



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