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Korrektur von Steuerfehlern möglich

  • Autorenbild: Thanusiya Wimalanathan
    Thanusiya Wimalanathan
  • 18. Apr. 2010
  • 1 Min. Lesezeit

Die Tatsache, dass gewisse Auslagen in der Vorperiode fälschlicherweise vollumfänglich als Geschäftsaufwand anerkannt wurden, hindert die Steuerbehörden nicht, sie in der Steuerperiode 2002 nunmehr sachgerecht zu qualifizieren.



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