Die Tatsache, dass gewisse Auslagen in der Vorperiode fälschlicherweise vollumfänglich als Geschäftsaufwand anerkannt wurden, hindert die Steuerbehörden nicht, sie in der Steuerperiode 2002 nunmehr sachgerecht zu qualifizieren.
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Aktuelle Beiträge
Alle ansehenAusschluss des Rentenaufschubs bei Altersrenten, die Invalidenrenten ablösen, ist gesetzes- und verfassungswidrig (E. 3.3–3.5).
Zwischenverdienst gemäss AVIG basiert auf arbeitsvertraglichem Lohnanspruch, nicht auf ausbezahltem Betrag (E. 7).
Liquidationsgewinn aus Neubewertung von Anlagevermögen ist gesondert steuerbar, bei Aufgabe der Erwerbstätigkeit (E. 5.4.1–5.4.3).
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