Weil der Beschwerdeführer die massgeblichen Belege erst im oberinstanzlichen Verfahren vorlegte, wurde er vom Obergericht - trotz Gutheissung seiner Beschwerde - zu Recht zur Tragung der Verfahrenskosten verpflichtet.
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Alle ansehenAusschluss des Rentenaufschubs bei Altersrenten, die Invalidenrenten ablösen, ist gesetzes- und verfassungswidrig (E. 3.3–3.5).
Zwischenverdienst gemäss AVIG basiert auf arbeitsvertraglichem Lohnanspruch, nicht auf ausbezahltem Betrag (E. 7).
Liquidationsgewinn aus Neubewertung von Anlagevermögen ist gesondert steuerbar, bei Aufgabe der Erwerbstätigkeit (E. 5.4.1–5.4.3).
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