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Kostenauflage trotz Beschwerdegutheissung wegen verspäteter Belege

  • Autorenbild: Michal Sosnecki
    Michal Sosnecki
  • 15. Sept. 2003
  • 1 Min. Lesezeit

Weil der Beschwerdeführer die massgeblichen Belege erst im oberinstanzlichen Verfahren vorlegte, wurde er vom Obergericht - trotz Gutheissung seiner Beschwerde - zu Recht zur Tragung der Verfahrenskosten verpflichtet.



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