Kostenpflicht bei Rückzug der BeschwerdeMichal Sosnecki7. Jan. 20091 Min. LesezeitAktualisiert: 8. Nov. 2024Wird die Beschwerde vom Beschwerdeführer zurück gezogen, so hat er als unterliegende Partei die Kosten des Verfahrens zu tragen.Weiterlesen
Wird die Beschwerde vom Beschwerdeführer zurück gezogen, so hat er als unterliegende Partei die Kosten des Verfahrens zu tragen.Weiterlesen
Altersrente: Aufschub trotz Invalidenrente möglichAusschluss des Rentenaufschubs bei Altersrenten, die Invalidenrenten ablösen, ist gesetzes- und verfassungswidrig (E. 3.3–3.5).
Anrechnung von Zwischenverdienst im AVIGZwischenverdienst gemäss AVIG basiert auf arbeitsvertraglichem Lohnanspruch, nicht auf ausbezahltem Betrag (E. 7).
Gesonderte Besteuerung von LiquidationsgewinnenLiquidationsgewinn aus Neubewertung von Anlagevermögen ist gesondert steuerbar, bei Aufgabe der Erwerbstätigkeit (E. 5.4.1–5.4.3).