Geschäftsvermögen: Ein Baurechtsgrundstück im Vermögen eines Liegenschaftshändlers über längere Zeit (ohne zu Ueberbauen), ist vermutungsweise eine Reserveliegenschaft für die Handelstätigkeit. Kriterien für Liegenschaftshändlerqualifikation: langjährige Tätigkeit als Liegenschaftenhändler, regelmässige Liegenschaftentransaktionen, Beteiligungen an zahlreichen Konsortien und Vermietung verschiedener Häuser bzw. Wohnungen.
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Alle ansehenAusschluss des Rentenaufschubs bei Altersrenten, die Invalidenrenten ablösen, ist gesetzes- und verfassungswidrig (E. 3.3–3.5).
Zwischenverdienst gemäss AVIG basiert auf arbeitsvertraglichem Lohnanspruch, nicht auf ausbezahltem Betrag (E. 7).
Liquidationsgewinn aus Neubewertung von Anlagevermögen ist gesondert steuerbar, bei Aufgabe der Erwerbstätigkeit (E. 5.4.1–5.4.3).
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