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AutorenbildMichal Sosnecki

Langfristiger Besitz umgebauter Wohnungen keine Ersatzbeschaffung für Liegenschaftshändler

Einschätzung/Ersatzbeschaffung: Bei Verkaufsobjekten eines Liegenschaftshändlers handelt es sich grundsätzlich um Handelsbestand; sie werden lediglich zum Zweck des Verkaufs gehalten. Werden umgebaute Wohnungen langfristig besessen, liegt eine blosse Vermögensanlage vor, die nur durch ihren Ertrag dient und deshalb als Ersatzbeschaffungsobjekt nicht in Frage kommt.



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