Einschätzung/Ersatzbeschaffung: Bei Verkaufsobjekten eines Liegenschaftshändlers handelt es sich grundsätzlich um Handelsbestand; sie werden lediglich zum Zweck des Verkaufs gehalten. Werden umgebaute Wohnungen langfristig besessen, liegt eine blosse Vermögensanlage vor, die nur durch ihren Ertrag dient und deshalb als Ersatzbeschaffungsobjekt nicht in Frage kommt.
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Alle ansehenAusschluss des Rentenaufschubs bei Altersrenten, die Invalidenrenten ablösen, ist gesetzes- und verfassungswidrig (E. 3.3–3.5).
Zwischenverdienst gemäss AVIG basiert auf arbeitsvertraglichem Lohnanspruch, nicht auf ausbezahltem Betrag (E. 7).
Liquidationsgewinn aus Neubewertung von Anlagevermögen ist gesondert steuerbar, bei Aufgabe der Erwerbstätigkeit (E. 5.4.1–5.4.3).
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