Lebensaufwand als Basis für Ermessensveranlagung
4. Jan. 2012
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Ermessensveranlagung: eine in erster Linie anhand des Lebensaufwandes vorgenommene Schätzung des steuerbaren Einkommens liegt durchaus innerhalb des der Steuerverwaltung in diesem Bereich zustehenden Ermessensspielraums.