Die im Kanton Zürich geltende Praxis, wonach bei Ketten-Personalverleihverhältnissen der letzte Verleiher, der den Arbeitnehmer an den Einsatzbetrieb verleiht, als Arbeitgeber zu betrachten ist, ist zulässig.
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Aktuelle Beiträge
Alle ansehenAusschluss des Rentenaufschubs bei Altersrenten, die Invalidenrenten ablösen, ist gesetzes- und verfassungswidrig (E. 3.3–3.5).
Zwischenverdienst gemäss AVIG basiert auf arbeitsvertraglichem Lohnanspruch, nicht auf ausbezahltem Betrag (E. 7).
Liquidationsgewinn aus Neubewertung von Anlagevermögen ist gesondert steuerbar, bei Aufgabe der Erwerbstätigkeit (E. 5.4.1–5.4.3).
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