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AutorenbildMichal Sosnecki

Letzter Verleiher gilt als Arbeitgeber bei Ketten-Personalverleih im Kanton Zürich

Die im Kanton Zürich geltende Praxis, wonach bei Ketten-Personalverleihverhältnissen der letzte Verleiher, der den Arbeitnehmer an den Einsatzbetrieb verleiht, als Arbeitgeber zu betrachten ist, ist zulässig.



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