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Letzter Verleiher gilt als Arbeitgeber bei Ketten-Personalverleih im Kanton Zürich

  • Autorenbild: Michal Sosnecki
    Michal Sosnecki
  • 13. Mai 2015
  • 1 Min. Lesezeit

Die im Kanton Zürich geltende Praxis, wonach bei Ketten-Personalverleihverhältnissen der letzte Verleiher, der den Arbeitnehmer an den Einsatzbetrieb verleiht, als Arbeitgeber zu betrachten ist, ist zulässig.



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