Letzter Verleiher gilt als Arbeitgeber bei Ketten-Personalverleih im Kanton Zürich
- Michal Sosnecki
- 13. Mai 2015
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Die im Kanton Zürich geltende Praxis, wonach bei Ketten-Personalverleihverhältnissen der letzte Verleiher, der den Arbeitnehmer an den Einsatzbetrieb verleiht, als Arbeitgeber zu betrachten ist, ist zulässig.