Liegenschaftserwerb ohne Veräusserungsabsicht kein gewerbsmässiger Handel
- Michal Sosnecki
- 7. Apr. 2009
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Gewerbsmässiger Liegenschaftshandel liegt auch dann nicht vor, wenn ein Steuerpflichtiger zwar mehrere Liegenschaften erwirbt, diese jedoch als Kapitalanlage nutzt und nicht mit Gewinnabsicht weiter veräussert.