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Liegenschaftserwerb ohne Veräusserungsabsicht kein gewerbsmässiger Handel

  • Autorenbild: Michal Sosnecki
    Michal Sosnecki
  • 7. Apr. 2009
  • 1 Min. Lesezeit

Gewerbsmässiger Liegenschaftshandel liegt auch dann nicht vor, wenn ein Steuerpflichtiger zwar mehrere Liegenschaften erwirbt, diese jedoch als Kapitalanlage nutzt und nicht mit Gewinnabsicht weiter veräussert.



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