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AutorenbildMichal Sosnecki

Liegenschaftserwerb ohne Veräusserungsabsicht kein gewerbsmässiger Handel

Gewerbsmässiger Liegenschaftshandel liegt auch dann nicht vor, wenn ein Steuerpflichtiger zwar mehrere Liegenschaften erwirbt, diese jedoch als Kapitalanlage nutzt und nicht mit Gewinnabsicht weiter veräussert.



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