Ausserordentliche Einkünfte in den Jahren 2001 und 2002: Der Erlös aus einem Liegenschaftsverkauf ist in der Regel als ausserordentliche Einkunft zu qualifizieren, wenn nicht besondere Umstände dafür sprechen, dass ein ordentlicher Gewinn vorliegt.
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Alle ansehenAusschluss des Rentenaufschubs bei Altersrenten, die Invalidenrenten ablösen, ist gesetzes- und verfassungswidrig (E. 3.3–3.5).
Zwischenverdienst gemäss AVIG basiert auf arbeitsvertraglichem Lohnanspruch, nicht auf ausbezahltem Betrag (E. 7).
Liquidationsgewinn aus Neubewertung von Anlagevermögen ist gesondert steuerbar, bei Aufgabe der Erwerbstätigkeit (E. 5.4.1–5.4.3).
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