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Liegenschaftsverkaufserlös als ausserordentliche Einkunft

Autorenbild: Michal SosneckiMichal Sosnecki

Ausserordentliche Einkünfte in den Jahren 2001 und 2002: Der Erlös aus einem Liegenschaftsverkauf ist in der Regel als ausserordentliche Einkunft zu qualifizieren, wenn nicht besondere Umstände dafür sprechen, dass ein ordentlicher Gewinn vorliegt.



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