Lohnaufrechnung: Ausgerichtete Lohn- und Bonuszahlung können nur genügend begründet anerkannt werden. Ein gegenüber dem Vorjahr beinahe verdoppeltes und im Vergleich mit den Bezügen verdreifachtes Jahressalär hält einem Drittvergleich nicht stand. Die Vermutung eines offensichtlichen Missverhältnisses zwischen Leistung und Gegenleistung muss durch den Steuerzahler entkräftet werden.
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Alle ansehenAusschluss des Rentenaufschubs bei Altersrenten, die Invalidenrenten ablösen, ist gesetzes- und verfassungswidrig (E. 3.3–3.5).
Zwischenverdienst gemäss AVIG basiert auf arbeitsvertraglichem Lohnanspruch, nicht auf ausbezahltem Betrag (E. 7).
Liquidationsgewinn aus Neubewertung von Anlagevermögen ist gesondert steuerbar, bei Aufgabe der Erwerbstätigkeit (E. 5.4.1–5.4.3).
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