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AutorenbildMichal Sosnecki

Lohnaufrechnung bei überhöhtem Salär: Drittvergleich nicht erfüllt

Lohnaufrechnung: Ausgerichtete Lohn- und Bonuszahlung können nur genügend begründet anerkannt werden. Ein gegenüber dem Vorjahr beinahe verdoppeltes und im Vergleich mit den Bezügen verdreifachtes Jahressalär hält einem Drittvergleich nicht stand. Die Vermutung eines offensichtlichen Missverhältnisses zwischen Leistung und Gegenleistung muss durch den Steuerzahler entkräftet werden.



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