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Luzerner Steuerverordnung zu Liegenschaftsabzügen rechtswidrig

Autorenbild: Thanusiya WimalanathanThanusiya Wimalanathan

Die Steuerverordnung des Kantons Luzern ist harmonisierungswidrig. In Bezug auf die Liegenschaftsunterhaltskosten sieht sie vor, dass ein Wechsel von der Pauschale zum Abzug der tatsächlichen Kosten nur dann erlaubt ist, wenn nachgewiesen wird, dass der Pauschalabzug in den letzten sechs Jahren insgesamt sowie in wenigstens vier der letzten sechs Jahre die tatsächlichen Unterhalts- und Verwaltungskosten nicht deckt.


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