Mähroboter als abzugsfähige Unterhaltskosten möglich
- Thanusiya Wimalanathan
- 3. Aug. 2012
- 1 Min. Lesezeit
Wird ein Rasenmäher durch einen Mähroboter ersetzt, kann dieser als Unterhaltskosten abgezogen werden, sofern es sich dabei nicht um ein Luxusmodell handelt oder der Mähroboter der blossen Annehmlichkeit dient.