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Mähroboter als abzugsfähige Unterhaltskosten möglich

  • Autorenbild: Thanusiya Wimalanathan
    Thanusiya Wimalanathan
  • 3. Aug. 2012
  • 1 Min. Lesezeit

Wird ein Rasenmäher durch einen Mähroboter ersetzt, kann dieser als Unterhaltskosten abgezogen werden, sofern es sich dabei nicht um ein Luxusmodell handelt oder der Mähroboter der blossen Annehmlichkeit dient.


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