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AutorenbildMichal Sosnecki

Mangelhafte Eröffnung ohne Zustellung an Vertreter

Hat der Steuerpflichtige einen vertraglichen Vertreter bezeichnet, muss die Steuerbehörde ihre Mitteilungen und Verfügungen durch Zustellung an diesen eröffnen. Tut sie dies nicht, ist die Eröffnung mangelhaft.



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