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Massgeblichkeitsprinzip: Besteuerung stiller Reserven bei Veräusserung

Autorenbild: Michal SosneckiMichal Sosnecki

Das Anknüpfen an die ordnungsgemässe Buchhaltung (Massgeblichkeitsprinzip) kann dazu führen, dass bei einer Veräusserung von Objekten des Geschäftsvermögens allfällige bereits bei der Einbringung des Gegenstandes darauf bestehende stille Reserven zur Besteuerung kommen.



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