Hat eine GmbH eine Liegenschaft, welche im Eigentum des Gesellschafters steht, gemietet und dafür einen Mietaufwand von CHF 60'000 verbucht, ist dieser Betrag beim Gesellschafter als Ertrag aus unbeweglichem Vermögen zu erfassen auch wenn kein Geldfluss erfolgt ist.
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Zwischenverdienst gemäss AVIG basiert auf arbeitsvertraglichem Lohnanspruch, nicht auf ausbezahltem Betrag (E. 7).
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