Mietereinbauten können nur dann als Anlagekosten bei der Grundstückgewinnsteuer berücksichtigt werden, wenn diese ausdrücklich auf den Vermieter übergegangen sind. Der Belegenheitskanton hat bei der Berechnung der Grundstückgewinnsteuer eine Grundstückhändlerpauschale von fünf Prozent des Verkaufserlöses als Abzug zuzulassen.
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Alle ansehenAusschluss des Rentenaufschubs bei Altersrenten, die Invalidenrenten ablösen, ist gesetzes- und verfassungswidrig (E. 3.3–3.5).
Zwischenverdienst gemäss AVIG basiert auf arbeitsvertraglichem Lohnanspruch, nicht auf ausbezahltem Betrag (E. 7).
Liquidationsgewinn aus Neubewertung von Anlagevermögen ist gesondert steuerbar, bei Aufgabe der Erwerbstätigkeit (E. 5.4.1–5.4.3).
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