Nachsteuer: Bei Mitarbeiteroptionen findet die steuerliche Erfassung erst bei Ausübung statt, wenn die Laufzeit der Option mehr als zehn Jahre oder die Verfügungssperre mehr als fünf Jahre dauert. Es gehört zur Mitwirkungspflicht des Steuersubjektes, eine vom Arbeitgeber erhaltene Bescheinigung über das Ausmass der geldwerten Leistung bei Ausübung der Steuerbehörde zukommen zu lassen.
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Aktuelle Beiträge
Alle ansehenAusschluss des Rentenaufschubs bei Altersrenten, die Invalidenrenten ablösen, ist gesetzes- und verfassungswidrig (E. 3.3–3.5).
Zwischenverdienst gemäss AVIG basiert auf arbeitsvertraglichem Lohnanspruch, nicht auf ausbezahltem Betrag (E. 7).
Liquidationsgewinn aus Neubewertung von Anlagevermögen ist gesondert steuerbar, bei Aufgabe der Erwerbstätigkeit (E. 5.4.1–5.4.3).
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