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Mitarbeiteroptionen: Besteuerung bei Ausübung nach langer Laufzeit

Autorenbild: Michal SosneckiMichal Sosnecki

Nachsteuer: Bei Mitarbeiteroptionen findet die steuerliche Erfassung erst bei Ausübung statt, wenn die Laufzeit der Option mehr als zehn Jahre oder die Verfügungssperre mehr als fünf Jahre dauert. Es gehört zur Mitwirkungspflicht des Steuersubjektes, eine vom Arbeitgeber erhaltene Bescheinigung über das Ausmass der geldwerten Leistung bei Ausübung der Steuerbehörde zukommen zu lassen.



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