Nachbesteuerung in Erbfällen nur für Erblasser-Hinterziehungen
- Michal Sosnecki
- 3. Mai 2016
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Der vereinfachten Nachbesteuerung in Erbfällen unterliegen nur die vom Erblasser hinterzogenen Bestandteile von Vermögen und Einkommen. Das gilt auch, wenn das hinterzogene Konto zum Gesamtgut der Gütergemeinschaft gehört.