top of page

Nachbesteuerung in Erbfällen nur für Erblasser-Hinterziehungen

Autorenbild: Michal SosneckiMichal Sosnecki

Der vereinfachten Nachbesteuerung in Erbfällen unterliegen nur die vom Erblasser hinterzogenen Bestandteile von Vermögen und Einkommen. Das gilt auch, wenn das hinterzogene Konto zum Gesamtgut der Gütergemeinschaft gehört.



Aktuelle Beiträge

Alle ansehen
bottom of page