Nachgeholter Unterhalt nicht wertvermehrend bei Grundstückgewinnsteuer
- Michal Sosnecki
- 17. Okt. 2011
- 1 Min. Lesezeit
Im Kanton Schaffhausen werden auch die Kosten für die Instandstellung einer neu erworbenen Liegenschaft (Nachholung unterlassenen Unterhalts) steuerlich als Unterhaltskosten behandelt, die bei der Grundstückgewinnsteuer nicht als wertvermehrende Aufwendungen berücksichtigt werden können.