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Nachsteuer bei nicht deklarierten Unterhaltsbeiträgen

  • Autorenbild: Thanusiya Wimalanathan
    Thanusiya Wimalanathan
  • 17. Juni 2004
  • 1 Min. Lesezeit

Deklarieren die Steuerpflichtigen keine Unterhaltsbeiträge, obwohl in den entsprechenden Formularen nach solchen gefragt wird, so ist die Steuerbehörde nicht verpflichtet, weitere Abklärungen zu treffen. Stellt sich später heraus, dass solche geflossen sind, können diese im Nachsteuerverfahren erfasst werden.



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