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Nachsteuerverfahren bei falsch deklariertem ausländischem Wertschriftendepot

  • Autorenbild: Michal Sosnecki
    Michal Sosnecki
  • 26. März 2015
  • 1 Min. Lesezeit

Wird ein ausländisches Wertschriftendepot unter „übrige Vermögenswerte“ und ohne Vermögenserträge deklariert, und entdeckt dies die Steuerverwaltung erst nach Rechtskraft der Veranlagungen, sind die Voraussetzungen für ein Nachsteuerverfahren gegeben.



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