Nachsteuerverfahren bei falsch deklariertem ausländischem Wertschriftendepot
- Michal Sosnecki
- 26. März 2015
- 1 Min. Lesezeit
Wird ein ausländisches Wertschriftendepot unter „übrige Vermögenswerte“ und ohne Vermögenserträge deklariert, und entdeckt dies die Steuerverwaltung erst nach Rechtskraft der Veranlagungen, sind die Voraussetzungen für ein Nachsteuerverfahren gegeben.